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als Pfandgläubiger besitzen

См. также в других словарях:

  • Pfandrecht — Zurückbehaltungsrecht * * * Pfạnd|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht des Gläubigers, ein Pfand zur Befriedigung seiner Forderung zu verkaufen * * * Pfandrecht,   das dingliche Recht eines Gläubigers, einen fremden Gegenstand zur Befriedigung seines… …   Universal-Lexikon

  • Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Faustpfand — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Inkonnexes Pfandrecht — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Konnexes Pfandrecht — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfandrecht — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitz — (Possessio), die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, verbunden mit dem Willen, dieselbe für sich, als seine eigne, oder für einen andern, als eine fremde, zu haben. Vielfach tragen wir aber das Wort B. auf die Sache selbst über und nennen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vindication — (v. lat. Vindicatio), 1) im Allgemeinen jede dingliche od. Realklage, welche wegen der Zuständigkeit eines dinglichen Rechtes (Jus in re) gegen denjenigen gegeben ist, welcher sich unrechtmäßiger Weise in den Besitz dieser Sache od. des Rechtes… …   Pierer's Universal-Lexikon

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